Kosten­­er­­stat­tung

Da wir Vertragspartner aller Großen Krankenkassen sind, erstattet ihre Krankenkasse alle entstandenen Kosten über ihre Verordnung einer Krankenbeförderung, falls sie eine Befreiung der Zuzahlung ihrer Krankenkasse vorhanden haben entstehen für sie keine Eigenanteilskosten.


Falls keine Zuzahlungsbefreiung besteht zahlen sie bei uns einen kleinen Eigenanteil. Die Verordnung einer Krankenbeförderung mit der Transport Variante mit der sie jeweils befördert werden möchten (Tragestuhl, Liegend) können sie ganz einfach von ihrem Hausarzt beantragen.


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